Sehr geehrter Herr Babensee,
Vielen dank für Ihre ausführlichen uns stets freundlichen Antworten über einen so langen Zeitraum hinweg!!
Auch ich habe eine Frage zu einem wahrscheinlich sehr aussichtslosem Fall:
Ich interessiere mich für ein Grundstück im Aussenbereich auf dem seit 40 Jahren eine Bauruine steht. Der Ortsvorsteher teilte mit mit, dass für das illegal erbaute Haus in den letzten Jahren eine Abrissverfügung erwirkt wurde, die aber nicht durchgeführt wird weil der Besitzer nachweislich vermögensunfähig ist. Er teilte mir mit, ich könne dort lediglich ein schönes Gartengrundstück erwerben, aber niemals darauf bauen, es sei denn ich wäre priveligerter Landwirt.
Mein Traum war die Ruine fertig zu bauen und eine Eventlocation daraus zu machen. Daraus wird wohl nix. Trotzdem hat das Grundstück mit der Ruine es mir angetan und ich würde gerne irgendetwas sinnvolles damit machen!
Fragen:
1. wenn ich das Grundstück erwerbe, muss ich dann als erstes den Abriss der Ruine in Auftrag geben und bezahlen? Wenn ja, was ist wenn ich ebenso nachweislich nicht für die kosten Aufkommen kann?
2. gibt es eine Möglichkeit die Abrissferfügung Rückgängig zu machen?
3. macht es Sinn die Sache mit priveligertem Baurecht zu verfolgen?
4. habe ich das recht einen Bau-oder Wohnwagen auf das Grundstück zu stellen und es so als Freizeitgarten zu verwenden?
Die Gemeinde hat offensichtlich nur ein Interesse: das Haus muss weg. Lustigerweise ist die Ruine seit Jahren von Obdachlosen bewohnt und ist ein sehr unansehnlicher Ort. Aber anscheinend bleibt lieber alles wie es ist, bevor man irgendwelche Flurpläne ändert. Das verstehe ich nicht, recht hin oder her;-) ach ja, das Grundstück liegt in Baden-Würtemberg!
Herzliche Grüße
Lisefa
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