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Thema: Außenbereich, Vermietung an priviligierten

Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.02.2013 16:15:37 Titel: Außenbereich, Vermietung an priviligierten
Hallo in die Runde,

Wir beabsichtigen einen Resthof im Landschaftsschutzgebiet im Kreis Steinburg zu erwerben.

Es existiert keine Baugenehmigung. Die Gebäude, (Wohnhaus mit Heuboden und kleiner Tene, angebauten Kuhstall,

daran über Eck angebauten Geräte-Schuppen und ein daran anschließender Schweinestall), sind allerdings

nachweislich vor 1936 errichtet.

Der Zustand des Wohnhauses, erbaut 1908, ist mit sehr gut zu bezeichnen und wurde bis vor kurzem von der Besitzerin, die vor Ort

gebohren wurde, bewohnt.

Der Kuhstall, der in das Haupthaus bis an die Tenne hineingebaut wurde, steht nicht mehr ganz so gut dar. 2 der 3 Außenwende

müßten aufgrund schlechter Fundamente eigentlich neu aufgebaut werden, die 3. Wand kann mann durch nauträgliche

Stabilisierungsmaaßnahmen am Fundament retten. Die gemauerten Wände bezihen sich lädiglich auf das Erdgeschoss und sind ca.

3,2 m hoch.

Der darüberliegende Heuboden incl. Decke, Wände und Dach sind aus Holz und in einem sehr guten Zustand.

Der angränzende Geräteschuppen, für mich von großer Bedeutung, ist aus Holz und nicht mehr schön.

Man könnte das Dachgebälg größtenteils übernehmen, Stützen und Außenwände und Tore müssten aber eigentlich getauscht werden.

Er ist ca. 12x10 m groß, nicht höher als 4m.

Der Schweinestall kann so bleiben, müßte mal neu Verfugt werden und könnte weiter als Lageraum dienen.

Die Landwirtschaft wurde hier schon lange nicht mehr vom Eigentümer betrieben, aber vom Nachbarn.

Der Nachbar hat die angrenzende Weide gepachtet und die Stallungen t.w. und den Maschinenschuppen genutzt.

Jetzt meine Frage:

Ich würde gerne die Nebengebäude in einen guten Zstand versetzen, ohne etwas anzubauen oder äußerlich

gravierend zu verändern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt privat zu nutzen. Ich denke das dazu statische Eingriffe

von Nöten sind. Kann ich

1. mich bei einer Bauvoranfrage auf eine Vermietung an eine priviligierte Peson berufen die die Gebäude in ihrem Zwecke nutzt,
um die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen ? Vielleicht mit einem längerem Pachtvertrag?

2. oder kann die jetzige Besitzerin die Reparaturen eher durchführen lassen als wir? Die Dame nutzt wie gesagt die Nebengebäude
nicht mehr selber und wohnt mitlerweile im Heim.

3. Wie sieht es generell mit dem Bestandschutz aus?
Auf dem Bauamt liegt nichts vor. Auf dem Katasteramt ist das Gebäude erst anfang der 50'er aufgenommen;
hier giebt es allerdings Karten vom vorherigen Gebäude, ca. 1906 abgebrannt. Hofstelle seit 1722 besiedelt, laut
(Ahnenverzeichniss) aus einem Buch.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, nette Grüße von Obelix







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