Hallo Vitali,
über die Begriffe Geschoss, Staffelgeschoss und Vollgeschoss haben wir uns in diesem Forum und in unserem (Bau)Lexikon bereits umfänglich geäußert, siehe
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http://foren.kreis-stormarn.de/search/?SID=10252219c22be85901dd6d77a820dd1d .
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http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=3&bid=176
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http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=6&bid=178
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http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=7&bid=175
Weil es beim Bauen häufig nicht ohne Zeichnung geht, haben wir hier noch eine Zeichnung mit Berechnungsformeln hinterlegt:
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http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Staffelgeschoss_und_Vollgeschosse.pdf
Wenn Ihnen diese Ausführungen und die Zeichnung nicht weiterhelfen sollten, empfehle ich Ihnen, sich mit der für Sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen und um einen Bauberatungstermin zu bitten (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) oder aber mit einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser Kontakt aufzunehmen.
Toskana Villen gibt es bekanntermaßen in den unterschiedlichsten Formen. Hat man im Einzelfall nicht die entscheidenden Bauzeichnungen bzw. Bauvorlagen zur Hand, kann man sehr leicht falsche Auskünfte erteilen.
Wenn noch genügend Zeit zur Verfügung steht, bietet sich in Ihrem Falle auch ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides an (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ).
Ihr Fall I behandelt „auf den ersten Blick“ jedenfalls kein Staffelgeschoss.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 14.02.2013 um 16:45:41 von Jens Bebensee.