Sehr geehrter Herr Bebensee
Erst mal vielen Dank für Ihr informatives Forum.
Bei meiner Fragen geht’s um die Definition des Vollgeschosses bzw. Staffelgeschoßes gem.§2.6 der LBO SH 2009.
Fall I: Toskana Villa reingesetzte Außenwände ca. 1-1,50m mit umlaufender Dachschürze. DG-Fläche