Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Walter,
ich teile die Auffassung der Landwirtschaftskammer.
Baurecht ist Bodenrecht. Deshalb dürfen bei der Prüfung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen persönliche und wirtschaftliche Umstände im Allgemeinen weder zu Gunsten noch zu Lasten Betroffener berücksichtigt werden.
Ihre Aufstellung interpretiere ich so, dass Ihre Mutter bereits eine Altenteilerwohnung und Ihre Familie die Betriebsleiterwohnung belegt.
Einzige Chance wäre aus meiner Sicht möglicherweise als privilegiertes Vorhaben nur noch eine Landarbeiterwohnung (Werkwohnung), falls Sie auf eine solche Hilfskraft angewiesen sein und der Betrieb dies auch notwendig machen sollte. Dafür wird die Bauaufsichtsbehörde aber Nachweise fordern.
Die Chancen, eine weitere Wohnnutzung auf dem Betriebsgelände genehmigt zu bekommen, sind nach meiner Einschätzung äußerst gering.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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