Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich bin über google auf dieses Forum aufmerksam gewoden.
Ich bewirtschafte mit meiner Familie einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau. Vor 16 Jahren haben wir mit dem Aufbau des Betriebszweig "Ferien auf dem Bauenrhof" begonnen. Wir haben zur Zeit bereits 2 Häuser auf dem im Außenbereich liegenden Hof. In einem befindet sich die Wohnung meiner Mutter und 3 Ferienwohnungen. Das andere Haus wird im EG von meiner Familie bewohnt. Über unsere Wohnung befinden sich noch 2 FeWo´s. Neben unserem 12 jährigen Sohn lebt noch die Tochter mit ihrem Sohn bei uns im Haus. (Wohnfläche ca 95 qm.)
Seit 3 Jahren ist miene Frau herzkrank und benötigt vermehrt Ruhe. Wir beabsichtigen, aufgrund der steigenden Lärmbelästigung im Haus (durch Gäste) unmittelbar (ca 50m) neben dem Wohnhaus ein Neues zu bauen mit ca. 140 qm Wohnfläche, 1,5 geschossig.
Eine Bauvoranfrage für ein Altenteilerhaus wollen wir in Kürze stellen. Nach einem Telefonat mit der Landwirtschaftskammer wird die Aussicht auf Genehmigung als schwierig gesehen. Alleine die Lärmbelästigung begründet keinen Neubau, da auch schon so viele Wohnungen vorhanden wären.
Es können aber auch keine Ferienwohnungen von uns genutzt werden, da diese aus wirtschaftilichen Gründen nicht aufgegeben werden können.
Können Sie uns einen Rat geben, wie man den Neubau begürnden sollte? Könnte auch ein weiteres Betriebsleiterhaus beantragt werden?
Vielen Dank im Voraus
Walter
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