Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Thema: Grundstückseinfriedung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.01.2013 16:17:32 Titel: Grundstückseinfriedung
Guten Tag,

wir haben ein Grundstück in einer bestehenden Siedlung erworben und dort neu gebaut. In dem Texteil des gültigen B- Plan`s ist festgelet, dass eine Grundstückseinfreidung zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig ist.
Da wir - anders als die dort übliche Bebauung - die Gartenseite zur Strasse haben, möchten wir das Grundstück gerne mit einem Sichtschutz (Mauer) mit einer Höhe von 1,80 m einfrieden. (Das Grundstück liegt an einer viel befahrenen Straße, jedoch nicht in einem Kreuzungsbereich.)
Einige Nachbargrundstücke verfügen zwischenzeitlich zudem über gewachsene Einfriedungen (Hecken) die die genannte 1,20 m deutlich überschreiten.

Fragen:
- Gibt es die Möglichkeiten hier eine Ausnahme zu beantragen und wie ist der richtige Weg?
- Ist eine Einfriedung, die nicht unmittelbar an der Grenze steht ohne weitere Genehmigungen möglich? Und wenn ja, welche Abstände müssen eingehalten werden?
- Muss eine Einfriedung (Mauer) im Rahmen der GRZ berücksichtigt werden?
- Wie hoch darf eine genehmigungsfreie Mauer zu anderen Nachbarn sein (deren Einverständnis vorausgesetzt)

Herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen