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Thema: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede

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 Verfasst am: 12.01.2013 23:53:09 Titel: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede
Sehr geehrter Herr Bebensee und Kollegen,
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe vor 8 Monaten in einem Einfamilienhaus Bj. 1954 in Bremen eine Treppe zum Dachboden eingebaut. Fälschlicherweise habe ich keinen Bauantrag vorher gestellt, da ich davon ausging, dass das nicht notwendig ist. Das gilt aber nur für Holztreppen, dies ist eine Betontreppe.
Die Treppe wurde nach den Vorgaben und Berechnungen eines Statikers erstellt und macht soweit einen einwandfreien Eindruck. Für das Treppenloch im Dachgeschossboden mußte ein vorhandenes Treppenflur-Oberlicht von 0,5qm Größe erweitert werden. Dazu wurde die 15cm dicke Stahlbetondecke auf einer Größe von 2x1m aufgemeißelt und die Decke mit Stahl-Stützen und einem HEB120 Träger an der Längseite vom darunterliegenden Stockwerk statisch abgesichert.
Für den anstehenden Dachausbau wurde nun Bauantrag gestellt, da die Gauben im Dach vergrößert werden sollen. Jetzt, nach 8 Monaten, kommt die Eigentümerin des treppenseitig angrenzenden Nachbarhauses und beschwert sich beim Bauamt, dass durch den Einbau der Treppe bei ihr im Haus Schäden entstanden seien.
Da bisher im Großen und Ganzen ein erträgliches nachbarschaftliches Verhältnis bestanden hat, bin ich jetzt überrascht. Ich hatte noch keine Gelegenheit, mir die monierten Schäden anzuschauen. Der beteiligte Betonbauer, der die Treppe und Vorarbeiten erstellt hat, schließt eine Einwirkung durch die Arbeiten aus. Beide Häuser sind beidseitig durch Brandmauern voneinander getrennt, an den Häuserfronten ist eine Dehnungsfuge zu erkennen.
Ich gehe in der nächsten Woche zum Bauamt, um den Sachverhalt dort zu besprechen. Was kann ich tun, dass der jetzt anhängige Bauantrag für den Ausbau des Dachgeschosses durch die Einrede der Nachbarin nicht verzögert oder gar abschlägig beschieden wird und was kann ich tun, damit der nachträglich für den Treppeneinbau zu stellende Bauantrag positiv entschieden wird.
Wie muß sich das Bauamt aufgrund Akten-und Gesetzeslage jetzt verhalten? Prüft es, ob ein Kausalzusammenhang zwischen den nachträglich zu genehmigenden Arbeiten und den nachbarlich monierten Schäden gibt? Oder wird nur geprüft, ob grundsätzlich eine Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme gegeben ist und der monierte Schaden damit in den Bereich zivilrechtlicher Angelegenheiten zwischen der beiden Hauseigentümern verlagert?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich im Voraus
Norbert P. aus B.
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