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Thema: Kellerwohung in Zweifamilienhaus einrichten

Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.01.2013 12:18:09 Titel: Re: Kellerwohung in Zweifamilienhaus einrichten
Hallo Kalika,

der Einbau ist baugenehmigungspflichtig.

Wenn das Grundstück in Schleswig-Holstein im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans liegt und Sie eine/n in der Liste eingetragene/n Entwurfsverfasser/in mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen, haben Sie die Wahl, bei der Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Genehmigungsfreistellung nach § 68 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach 69 LBO einzureichen.

Einzelheiten zu den Verfahren finden Sie hier:

-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=309
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=301


Bauordnungsrechtlich bedeutsam sind u.a. folgende Bestimmungen der LBO:

- § 2 Absatz 3 Satz 4 Halbsatz 2
- § 28 Absatz 2
- § 32 Absatz 2
- § 36 Absätze 2 und 6 Satz 1 Nummer 1
- § 37 Absätze 1 Satz 1 und 6
- § 38 Absatz 4.


Besonders wichtig sind natürlich die beiden erforderlichen Rettungswege (vgl. § 38 Abs. 5 LBO).

Zu beachten sind außerdem die Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebeuungsplans.

Weitere Einzelheiten können Sie mit Ihrer/Ihrem Entwurfsverfasser/in besprechen.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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