Sehr geehrter Herr Bebensee,
Ihre Ausführungen zu den Themen "Vollgeschoss" und "Staffelgeschoss" haben mir schon sehr weitergeholfen. Vielleicht können Sie mir auch bei folgender Frage weiterhelfen:
Wie ermittelt sich die Traufhöhe bei einem 2-geschossigen Haus plus Staffelgeschoss, das kein Vollgeschoss und an allen vier Seiten zurückgesetzt ist (3 Meter an der einen Seite, sowie an den anderen 3 Seiten ca. 1 Meter)? Das Staffelgeschoss soll ein Dach mit sehr flacher Dachneigung erhalten.
Nach meinem Verständnis ist die Traufhöhe der Schnittpunkt zwischen aufsteigender Außenwand des Gebäudes und Oberkante der Dachhaut. Das wäre hier die Oberkante des zweiten Vollgeschosses. Oder ist das hier der gedachte Schnittpunkt zwischen aufsteigender Außenwand und gedanklich verlängertem Dach des Staffelgeschosses (also deutlich höher als bei der ersten Variante)?
Der Bauplatz erlaubt 2-geschossige Bebauung und hat eine Traufhöhenbeschränkung auf 6,50 m sowie eine Firsthöhenbeschränkung von 9,00 m. Ansonsten gibt es keine weiteren Festsetzungen und Angaben, z.B. in Bezug auf ein Staffelgeschoss.
Wenn als Traufhöhe der Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dach des zurückgesetztem Staffelgeschosses gilt, dann würden wir die vorgegebene Traufhöhe überschreiten, sodass unser Bauvorhaben nicht zulässig wäre, oder?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Und schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch!
Mit freundlichen Grüßen
Nico
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