Hallo,
für mich geht aus der Baunutzungsverordnung nicht klar hervor, welche Flächen der überbauten Fläche neben dem Gebäude zuzurechnen sind.
- Gebäude und Nebenanlagen gehören zur GRZ 1 (100% Ansatz)
- Stellplätze, Zuwegungen können zur sog. GRZ 2 hinzugerechnet werden (50% Ansatz)
- Terrassen am Gebäude?
- Terrassen nicht direkt am Gebäude?
- Zuwegungen mit einer Breite