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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.12.2012 13:59:38 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Guten Tag Herr Bebensee, hallo liebes Forum

...Aussenbereich und kein Ende...

Auch ich habe einen etwas kniffligen Fall, zu dem ich mir Informationen, Ratschläge, Urteile, Rechtsverweise oÄ. erhoffe:

vor zwei Jahren habe ich ein als "Kleinwohnhaus" 1947 genehmigtes Haus im Aussenbereich gekauft. Ich möchte gerne eine Erweiterung nach §35 Abs. 4 Nr. 5 vornehmen, um in das gerade leerstehende Gebäude mit meiner Familie einziehen zu können. Dabei habe ich zwei baurechtliche Probleme:

1. §35 Abs. 4 Nr. 5 fordert eine "angemessene" Erweiterung (in Bezug auf die Bedürfnisse der Bewohner und die bisher vorhandene Wohnfläche). Mein zuständiges Bauamt möchte mir keinerlei Hinweis geben, was das für mich konkret bedeutet. Meine Frau und ich haben ein Kind, möchten aber gerne mindestens noch eines. Zählt ein geplantes Kind als Wohnbedürfnis? Weiter erschwerend kommt hinzu: im Text des Baugesuches von 1947 ist eine Wohnfläche von lediglich 30m² ausgewiesen. Das Haus hat eine Grundfläche von ca 35m² brutto, zwei Vollstockwerke und ein steiles, ausgebautes Dach. In den Plänen von 1947 sind (gemessen) etwa 50m² reine Wohnfläche tatsächlich gezeichnet (und auch mit Stempel genehmigt), im Gebäude sind noch zusätzlich etwa 15m² ausgebaut.

Welches Maß kann man also zugrundelegen, welche Erweiterung wäre demnach "angemessen"?

2. Die Substanz des Bestandes ist mäßig. Gerne würde ich mit der Erweiterung eine Sanierung des bestehenden Gebäudes vornehmen (einen neuen Dachstuhl, evtl neue Balkendecken, Wärmedämmung, etc)

Welchen Anteil des Bestandes darf ich "aktiv schützen"? Es geistern immer 30% durch den Raum. Stimmt diese Zahl? Wie genau ist sie zu verstehen? Zählt ein m³ Glaswolle soviel wie ein m³ Ziegel? Oder geht es um das Gewicht? Oder einfach über den Daumen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe, und ein großes Kompliment für Ihre bisher bewiesene Kompetenz!

Mit freundlichen Grüßen

B. Schmidt
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