Geschrieben von:
Natascha
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Hallo,
erst einmal herzlichen Dank für dieses gute Forum.
Ich habe vor ein paar Jahren ein Einzelhaus mit umlaufendem Grundstück erworben. Das Grundstück ist durch einen kleinen Bordstein zu der vor dem Haus liegenden Privatzufahrt (Auffahrt für 3 Anwohner der Strasse) und zu der Einfahrt zum Carport meines Nachbarn durchgängig eingefaßt. Das noch stehende Carport wurde schon vor Jahrzehnten errichtet. Der Bordstein wurde dafür entfernt und stattdessen die Pfosten für das Carport in diese Flucht gesetzt. Jetzt sind neue Eigentümer in dieses Haus eingezogen und ich befürchte, dass das Carport einer Garage weichen wird. Grenzsteine gibt es leider keine mehr.
Ist ein Bordstein der ein Grundstück umgibt als Grenze zu sehen? Wenn ja, bis wohin darf dann eine Grenzbebauung gehen. Mitte Bordstein? Kompletter Bordstein?
Falls das aus meiner Ausführung unklar ist, wen kann ich dazu befragen. Ich wohne in Barbüttel
Besten Dank
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