Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung im Aussenbereich zwar nicht im optimalen Kondition. Ich möchte diese Wohnung abrissen (35 BauGB) und neu herrichten. Ich habe schon ein Gutachten für die mängelbeseitigung bekommen, aber möchte gerne wissen was dieses Gutachten genau beeinhalten muss um für Abriss genehmigt zu worden (35 und 177 BauGB). Da ein mangelhaftes Fenster nicht genugt verstehe Ich, aber wo liegt der Grenze was unter 'entsprechung gesunde Wohnverhältnisse' fällt?
schon vielen Dank im Voraus.
|