Moin Peter,
hat etwas gedauert, weil die „Pflichtaufgaben“ vorgehen.
Ich kann hier nur das Bauordnungsrecht beurteilen – ob ein Bebauungsplan Ihre Maßnahme verbietet oder einschränkt, weiß ich verständlicherweise nicht.
9 m Gesamtlänge sind 9 m „über alles“ (also inkl. Dachüberstände und Regenrinne).
Lösungsmöglichkeiten:
a) Carport verkürzen – ein Kfz-Stellplatz muss mindestens 5 m x 2,30 m groß sein
b) Carport oder Gartenhaus an eine andere Grenze des Grundstücks setzen (man hat ja im Regelfall vier).
c) Nachbarzustimmung – besser noch Baulast - zur Grenzlängenüberschreitung einholen und dem Nachbarn das gleiche Recht einräumen.
d) weiter in unserem Forum stöbern- da gibt es eine Suchfunktion, unter der ich z.B. folgendes gefunden habe:
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http://foren.kreis-stormarn.de/search/?SID=78eee04d555fe1ebb4acf0681ba7eed3
(Ich hoffe, der Link funktioniert)
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee