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Thema: Grenzbebauung 9 Meter überschreiten?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.11.2012 21:21:27 Titel: Re: Grenzbebauung 9 Meter überschreiten?
Moin Peter,

hat etwas gedauert, weil die „Pflichtaufgaben“ vorgehen.

Ich kann hier nur das Bauordnungsrecht beurteilen – ob ein Bebauungsplan Ihre Maßnahme verbietet oder einschränkt, weiß ich verständlicherweise nicht.

9 m Gesamtlänge sind 9 m „über alles“ (also inkl. Dachüberstände und Regenrinne).

Lösungsmöglichkeiten:

a) Carport verkürzen – ein Kfz-Stellplatz muss mindestens 5 m x 2,30 m groß sein
b) Carport oder Gartenhaus an eine andere Grenze des Grundstücks setzen (man hat ja im Regelfall vier).
c) Nachbarzustimmung – besser noch Baulast - zur Grenzlängenüberschreitung einholen und dem Nachbarn das gleiche Recht einräumen.
d) weiter in unserem Forum stöbern- da gibt es eine Suchfunktion, unter der ich z.B. folgendes gefunden habe:
-> http://foren.kreis-stormarn.de/search/?SID=78eee04d555fe1ebb4acf0681ba7eed3
(Ich hoffe, der Link funktioniert)


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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