Geschrieben von:
Michael Winkel
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Die Erklärungen zum Thema Staffelgeschosse von Herrn Bebensee sind so ziemlich das Ausführlichste, dass man zu im Netz dazu finden kann. Ich habe mir die Mühe gemacht und die LBO aller Bundesländer zu diesem Punkt angesehen. So wie es aussieht haben alle Bundesländer - bis auf Schleswig-Holstein durch entsprechende exakte Formulierungen hier eine Eindeutigkeit in Bezug auf ihre Anzahl gemacht. Meist wird hier z.B. die Formulierung "oberstes Geschoss" verwendet.
In unserer direkten Nachbarschaft soll ein Gebäude entsehen, dass zwei übereinanderliegende Staffelgeschosse haben soll. Der B-Plan sieht nur "Eingeschossigkeit" vor, doch bliebe es im Prinzip bei dieser Festlegung, weil Staffelgeschosse nicht als Volgeschosse gelten und damit nicht zählen. Damit kann man ja dann wunderbar mehrgeschossige - Häuser mit mehreren Etagen - bauen, obwohl nur eine Eingeschossigkeit im B-Plan (WA I) ausgewiesen ist.
Mich würde brennend interessieren, ob die LBO Schleswig-Holstein diese Möglichkeit bewusst in Kauf nehmen wollte oder ob ihrer Formulierung nur "unglücklich" ist und diese Lücke nun ausgenutzt werden kann? Konkreter müsste ich aber fragen: Ist es in SH tatsächlich möglich unbegrenzt viele Staffelgeschosse übereinander zu bauen?
Dank im Voraus!
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