Geschrieben von:
Frau Schumann
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
zu 1.1)
Hier habe ich wirklich eine Schreibfehler.
In den Unterlagen steht folgendes: Antrag nach § 64 SächsBO auf Baugenehmigung nach § 62 SächsBO, Zustimmung nach § 75 SächsBO und Nutzungsänderung - Vorhaben: Anbau an vorhandenes Wochenendhaus zur ständigen Nutzung als Wohnung für 2 Personen. Gestellt September 1994.
Bis dato wurde das Gebäude /Grundstück nur als Wochenendhaus genutzt.
Im Januar 1995 erteilte das Landratsamt Dresden (damals noch für die Gem. Moritzburg zuständig) den Baufreigabeschein gem. § 70 SächsBO.
zu 1.2) Das Bauvorhaben wurde umgesetzt.
zu 1.3) Seit 1995 wurde das Gebäude von den Verkäufern (kein Verwandschaftsverhältnis) zum dauerhaften Wohnen genutzt; bis wir es vorigen Jahres gekauft haben.
zu 2. und 3. - vielen Dank.
zu 4.) Das fragte ich die Frau auch, ob ich trotzdem einen Antrag auf Vorbescheid stellen könne, doch Sie meinte, dieser würde eh abgelehnt werden, da wir noch nicht über einen längeren Zeitraum unseren Wohnsitz dort haben (wg. Spekulation oder so: Kauf, Sanierung, Wiederverkauf; da Grundstücke im Außenbereich immer begehrt wären aufgrund der besonderen Lage).
Zum Waldabstand: Ich war ja extra auch beim Kreisforstamt vorsprechen (Empfehlung von der Gemeinde), diese sagten auch, das es okay wäre, da das Gebäude Altbestand ist. Und würde ihr Benehmen (? ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut) erteilen.
Ebenso hätten wir auch die Möglichkeit das Waldstück zu kaufen - wenn es ausgeschrieben wird.
Würde bei uns der § 35 (6) BauGB zutreffen?
- Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet
- Im B-Plan und FNP ist unser Grundstück als Außenbereich gekennzeichnet - kann hier § 35 (6) Satz 1 zutreffen: "... dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen ..." --> wie bekommen ich die aufgeführten Bedingungen 1. 2. und 3. raus; würden hier Kosten für die Gemeinde anfallen oder wie kann ich dies erfragen, ob so was möglich wäre?
Kann ich überhaupt eine Änderung des B-Planes (FNP) erfragen?
Vielen lieben Dank.
Vielen Grüße
Sandra
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