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Thema: Oralverkehr Gegenseitig mit "Käuflichen Frauen"

Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.10.2012 10:50:34 Titel: Re: Passiver ungeschützter Oralvekehr
Hallo Thomas,

das sollte eigentlich nicht möglich sein, da die Impfung ja dazu dient, gegen eine Ansteckung mit Hep. A / B immun zu sein.
Dennoch könnte es in Ausnahmefällen passieren. Zum Beispiel, wenn die Impfung nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, z. B. also nicht vorher getestet wurde, ob die Person ev. bereits mit einer der beiden Hepatiden infiziert ist. Wäre dies der Fall, würde die Impfung nichts nützen, da sie gegen eine bereits bestehende Infektion nicht hilft. Dies sollte allerdings nicht passieren.
Denkbar wäre auch, dass die Impfung zwar vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, die geimpfte Person aber nicht wie gewünscht reagiert, also keine oder nicht für eine Immunisierung ausreichende Antikörper bildet. Das kommt vor, ist aber extrem selten und wird auch festgestellt, wenn nach der Impfung eine Titerbestimmung vorgenommen wird.
Ich würde also davon ausgehen, dass geimpfte Personen die Hep. A / B nicht übertragen können.
Allerdings kann es sein, dass der Impfschutz nach über 10 Jahren irgendwann nachlässt und dann könnte sich eine geimpfte Person auch wieder anstecken und damit ev. infektiös werden. Es wird daher empfohlen, nach ca. 10 Jahren den Impfschutz zu prüfen bzw. nachzuimpfen (zur Auffrischung reicht einen einmalige Gabe). Aktuell wird davon ausgegangen, dass eine Nachimpfung bei Personen, die bereits als Kind geimpft wurden, nicht nötig ist, der Impfschutz also lebenslang hält.

Schöne Grüße,

Günther Frank
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