Geschrieben von:
Dieter Nüfken
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Frage : Welcher Grenzabstand ist auf CAMPINGPLATZPARZELLEN
a) von Bauwerk zu Bauwerk,
bzw.
b) zu Gebäuden / Wohnwagen auf Nachbarplätzen
einzuhalten.
Hintergrund : Enormer Schaden durch Feuer auf verschiedenen Plätzen mit hohem Sachschaden,
aber auch Personenschaden.
Beispiel :
Auf einer Parzelle steht ein Wohnwagen \"hart am Zaun\". Auf der anderen Seite des Zaunes
steht eine Blechhütte mit Geräten drin, aber auch Strom wie für SChweissgerät usw. usw.
Welcher Freiraum ist zwischen diesen \"Bauwerken\" einzuhalten, um einen
Mindest-Brandschutz zu gewährleisten ??
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