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Thema: Grenzabstan Gartenhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.09.2012 09:23:05 Titel: Re: Grenzabstan Gartenhaus
Hallo Frau Schlemmer,

die alte Landesbauordnung forderte in der Tat im § 6 Abs. 10 Satz 1 für derartige Anlagen noch eine direkte Grenzbebauung oder eine Bebauung mit einem Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze. Das sollte sog. „Schmutzwinkel“ vermeiden, die durch eine Grenzbebauung des Nachbarn hätten entstehen können

Diese Regelung ist aber mit § 6 Abs. 7 Satz 1 der am 01.05.2009 in Kraft getretenen LBO entfallen (siehe Seite 18 unten unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Synopse_LBO_2010_03_26_nd_d_DLRG_SH.pdf und -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=300 )

Ob möglicherweise Festsetzungen eines Bebauungsplans entgegenstehen, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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