Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.09.2012 09:07:17 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Frau/Herr Frall,

die Gemeinden haben die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/1.html und -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/2.html ).

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; der Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden(§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Für die Überplanung des Naturschutzgebietes stehen die Chancen also äußerst schlecht.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen