Geschrieben von:
P. Frall
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Hallo Herr Hansen,
unser Grundstück liegt im Außenbereich. Wir wollten dort ein Holzhaus für Wohnzwecke errichten. Eine Bauvoranfrage wurde mit den bekannten Begründungen (Splittersiedelung, öffentl. Belange) abgelehnt. Unser Grundstück liegt auch noch im Naturschutzgebiet.
Nur haben wir bei der Gemeinde ein Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahren eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, obwohl wir die Planungskosten übernehmen würden und Abwasser- sowie Wasserversorgung schon vorhanden ist. Können wir Einspruch gegen diese Ablehnung einlegen? Die Gemeinde sagt, sie muss ihre Entscheidung nicht begründen.
Können wir noch was machen?
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