Geschrieben von:
M. Stern
|
Guten Tag Herr Bebensee,
ich habe mir im Kreis Ostholstein ein Zweifamilien-Haus gekauft. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist von Feldern umgeben, an der Stirnseite mit einer öffentlichen Stichstraße verbunden.
Ich will nun das alte Carport abreisen und eine neue Garage für vier Fahrzeuge bauen.
Die Garage soll an einer anderen Stelle mit Südausrichtung errichtet werden.
Auf dem Bauamt sagte man mir, dass das im Außenbereich ohne Genehmigung nicht möglich sei. Diese würde ich wahrscheinlich nicht erhalten, da noch ein Schuppen im hinteren Bereich des Grundstückes steht und das Grundstück dann zu viele Gebäude hätte.
Das Gargengebäude soll die Abmessungen von 9 m Länge und einer mittleren Höhe von 2,75 nicht überschreiten und wäre damit verfahrensfrei. Gilt dies auch für den Außenbereich?
Muss ich das Bauamt informieren?
Ich habe vor auf dem Garagendach eine Solaranlage zu installieren.
Darf die Solaranlage auch oberhalb der mittleren Wandhöhe (2,75 m) montiert werden, oder zählt die Anlage als Gebäudebestandteil?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stern
|