Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Herr Hansen,
so wie Sie die Situation schildern, liegt Ihr zur Bebauung vorgesehenes Grundstück nicht (mehr) innerhalb eines Bebauungszusammenhangs, sondern im Außenbereich.
Wenn das Wohnhaus Ihrer Eltern noch Bestandteil eines Bebauungszusammenhangs ist, der das Gewicht eines Ortsteils hat, ist die geplante Bebauung eine siedlungsstrukturell unerwünschte Anschlussbebauung, die die Gefahr begründet, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere (unerwünschte) Bauten hinzutreten könnten. Das genau will aber die Bestimmung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB verhindern.
Die Bäume auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück sind natürlich keine Hochbauten, die einen Bebauungszusammenhang bilden können.
Insoweit habe ich da wenig Hoffnung…
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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