Geschrieben von:
Tobias Hansen
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Hallo leibes Forum, Hallo Herr Bebensee,
hätte ich vorher gewusst wie schwierig das Bauen im Aussenbereich ist, hätte ich mein Grundstück wohl nie erworben. Geweige das ich vorher je etwas von Innen und Aussenbereich gehört hätte.
Bei mir besteht folgender Sachverhalt. Meine Großeltern hatte 2002 ihr Grundstück (3000m²) durch drei geteilt. Auf dem ersten hat mein Onkel ein Einfamilienhaus errichtet. Auf dem Mittelstück steht das Wohnhaus meiner Großeltern, wo auch meine Eltern drin wohnen. Ich wollte jetzt auf dem letzten unbebauten Grundstück, welches meinem zweitem Onkel gehört ein Haus errichten. Um die gesamte Grundstücksgrenze fließt ein kleiner Bach. Das gesamte Gebiet ist als dörfliches Mischgebiet deklariert.
Ich habe auf meine Bauvoranfrage eine negativ lautende Anhörung bekommen, aufgrund des §35 Abs 2. BauGB.
Das Hauptproblem ist das ich öffentliche Belange beeinträchtigen würde und bei mir sind das 5 zu Große Bäume (Eschen). Dieses beist sich natürlich mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Wonach der kleine Bach ein schützens Wertes Biotop darstellt.
Die grenze zwischen Innen und Aussenbereich verläuft genau am ende des Wohnhauses meiner Eltern. Dahinter folgen auf selbigen Grundstück ein Schuppen und ein Stall .Im Stall befinden sich Hühner welche noch auf meinem Grundstück ein glücklich herum laufen
dürfen.
Sehen SIe eine möglichkeit das ich auf Grund von Bebauungszusammenhang noch in den Innenbereich rutschen könnte und das die Bäume von mir neu gepflatzt werden könnten bzw. das ich eine Ausgleichszahlung verrichte?
Über hilfreiche Tipps wäre ich mehr als dankbar.
Viele Grüße
Tobias Hansen
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