Hallo verzweifelter Nachbar,
da das Grundstück in unserem Kreisgebiet liegt, haben Sie es recht einfach. Sie sollten von der Möglichkeit einer Bauberatung (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) Gebrauch machen und sich mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie auch, ob es möglicherweise einen Bebauungsplan gibt, der eine Pergola an der von Ihnen geplanten Stelle ausschließt.
Hier finden Sie die Zuständigkeitsübersicht der Kolleginnen und Kollegen der Kreisbauaufsicht:
->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .
Liegt das Grundstück im Stadtgebiet Ahrensburg, Bad Oldesloe oder Reinbek, müssten Sie sich an die betreffende Stadt wenden (siehe dazu auch ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=117 ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee