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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.08.2012 17:15:48 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Jasmin,

die beiden Wohnungen sind zulässigerweise errichtet worden und genießen deshalb Bestandsschutz.

Ich denke nicht, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss: Die beiden Wohneinheiten sollen weiterhin zu Dauerwohnzwecken genutzt werden. Die Nutzung der einen Wohnung durch andere Personen wirft die Genehmigungsfrage nicht erneut auf.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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