Verfasst am: 09.08.2012 17:15:48 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Jasmin,
die beiden Wohnungen sind zulässigerweise errichtet worden und genießen deshalb Bestandsschutz.
Ich denke nicht, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss: Die beiden Wohneinheiten sollen weiterhin zu Dauerwohnzwecken genutzt werden. Die Nutzung der einen Wohnung durch andere Personen wirft die Genehmigungsfrage nicht erneut auf.