Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Gemeinde stimmt Feriennutzung nicht zu

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.08.2012 15:52:09 Titel: Re: Gemeinde stimmt Feriennutzung nicht zu
Hallo Malte,

wenn die Eigenart der näheren Umgebung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks einem Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO entspricht, sind die im § 5 Abs. 2 BauNVO genannten Anlagen allgemein und die im § 5 Abs. 3 BauNVO genannten Anlagen ausnahmsweise zulässig. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 2 BauGB.

Im Einzelfall sind diese Anlagen unzulässig, wenn eine der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BauNVO gegeben ist.

Die Annahme eines Dorfgebietes verlangt zumindest einen land- oder forstwirtschaftlichen Betreib – anders gesagt: Ein Gebiet ohne einen prägenden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein Dorfgebiet (mehr). Das lässt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gut ablesen.

Siehe dazu aber auch -> http://www.bverwg.de/media/archive/7490.pdf .


Eine Gemeinde darf die Versagung ihres Einvernehmens nur auf die den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB genannten Regelungen stützen, hier also auf § 34 BauGB (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

Weitere Einzelheiten müssten Sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde klären.

Wer sich durch einen Verwaltungsakt einer Behörde (z. B. eine Ablehnung) in seinen Rechten verletzt fühlt, kann diesen bekanntlich innerhalb der Rechtsbehelfsfristen anfechten und letztlich verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen