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Thema: Gemeinde stimmt Feriennutzung nicht zu

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.08.2012 12:15:00 Titel: Re: Gemeinde stimmt Feriennutzung nicht zu
Hallo Herr Bebensee,

erstmal besten Dank für die Infos zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes. In meinem Fall plane ich zwei autark funktionierende Ferienwohnungen (d.h. mit eingerichteter Küche zur "Selbstversorgung" ohne weitere Angebote wie Frühstück, Wellness oder ähnlichem). Davon eine WHG mit 2+2 Betten und eine mit 4+2 Betten, insgesamt also 6 Betten + 4x die Möglichkeit, ein Schlafsofa (Aufbetten) o.ä. zu nutzen....

--

In der Planzeichnung zur Satzung bzw. der Planzeichenerklärung ist kein weiterer Text sondern nur folgende vier Legenden / Planzeichenerklärungen vorhanden:

1) Darstellung des Innenbereiches nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (Klarstellung) -> Umrandung mit durchgehender Linie
2) Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (Abrundung) -> Schraffur
3) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB (von Bebauung freizuhaltender Innenbereich) -> Schraffur
4) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches -> gestrichelte Linie

Der bebaubare Bereich gemäß Vorbescheid liegt im Bereich nach 2), weitere Teile des Grundstücks im Bereich nach Nr. 1) und außerhalb des Geltungsbereiches.

--

Das schöne Wetter am Samstag habe ich zu einem Ausflug in die betreffende Gemeinde genutzt und - außer einem leichten Sonnenbrand - noch folgende Eindrücke gewonnen:

Insgesamt etwa 50 Häuser/ Hausgrundstücke im Ortsteil, Gebäude überwiegend Siedlungs- und Einfamilienhäuser vor 1989, einige auch später errichtet,

- neben den schon weiter oben beschriebenen 3 Ferienhäusern/ Wohnungen noch mindestens 4 weitere derartige Angebote vor Ort mit entsprechenden Werbetafeln im Garten, davon augenscheinlich zwei neueren Datums. Darunter z. B. auch ein Haus mit 2 Ferienwohnungen
- 2 dieser FeWo / Ferienhäuser sind schräg gegenüber des betreffenden Grundstücks
- auch vor einigen weiteren Häusern Autos mit Kennzeichen weit jenseits der näheren Umgebung, ob das alles nur Verwandschafts- und Freundschaftsbesuche sind ?
- viele ältere Häuser mit großen Gärten und mehreren Schuppen / evtl. Kleintierställen etc.
- etwa 4 bis 6 Anwesen mit Hühner- und Entenhaltung auf großen Grundstücken
- 2 bis 3 Höfe bzw. Anwesen mit kleineren Landmaschinen auf dem Hof
- 1 Pferdehof (auch mit Gästewohnung)
- 1 Hundeschule, 1 Ingenieurbüro für Windkraftanlagen
- einige unbebaute Grundstücke als Wiesen, Gärten u.ä.
- einige Grundstücke mit nicht mehr genutzten Gebäuden
- kleiner "Dorfteich"

Deuten diese Randbedingungen nicht auf ein Dorfgebiet nach § BauNVO hin, in dem Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind ?

Ein Anwohner hat mir noch erzählt, dass die "etablierten" FeWo-Vermieter wohl um Ihre Pfründe bangen und daher (insbesondere an nicht Einheimische) wohl keine Zustimmungen zu derartigen Nutzungen erteilt würden. Das würde ich aber erstmal als "Dorftratsch" verbuchen...

Vielen Dank für Ihre Einschätzung zu den neuen Themen und einen guten Start in die neue Woche,
Malte
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