Geschrieben von:
Markus Löw
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir wohnen in einem Neubaugebiet in Hanglage.
Fast jedes Grundstück hat zum Nachbargrundstück eine Traverse von 1,5 oder höher. Ein Grundstück hat sogar eine Traverse von ca 6 Meter Höhe.
Ich möchte jetzt zwischen unserem Haus und der Grundstücksgrenze (ca 4 m Abstand) einen kleinen Schuppen direkt auf die Grenze bauen.
An dieser Grundstücksgrenze unsere Traverse ca 1,8 hoch, heisst das Nachbargrundstück liegt ca 1,8 tiefer.
Mein Schuppen soll eine Länge von ca 5 Meter als Grenzbebauung haben.
Höhe ca 2,4 ab Traversenoberkante, Breite 1,5m. mit einem Flachdach ca 10proz Gefälle zur Grundstückseite, so dass kein Regen auf das Nachbargrundstück abgeleitet wird. Gedacht ist er für Kinderfahrräder etc
Meine Frage:
Ich habe gehört, das Grenzbebauungen bestimmte Höhen zum Nachbargrundstück nicht überschreiten dürfen.
Darf ich überhaupt direkt auf der Hangseite meines Grundstückes einen Schuppen errichten, da die Traverse bereits schon sehr hoch ist?
Beim besagten Grundstück mit einer Traversenhöhe von 6 Meter ist direkt als Grenzbauung noch ein Carport gebaut worden, so das hier die Höhe zum darunter liegenden Grundstück sogar bei fast 9 Meter liegt.
Gibt es solch eine Vorgabe für die Bauhöhe und wenn ja wie hoch ist diese und vorallem von wo wird sie berechnet.
Gilt die Höhe meines Grundstückes (Traversenoberkante) oder die Höhe des Nachbargrundstückes?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Markus Löw
|