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Thema: Pool im Außenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 02.08.2012 11:37:18 Titel: Re: Pool im Außenbereich
Lieber Naturliebhaber,

besten Dank für das Lob,

Der Pool wird wegen der Außenbereichslage baugenehmigungspflichtig sein („Umkehrschluss“ aus § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Nr. 7 Buchstabe b LBauO RP).

Die Frage, ob es eine Chance gibt, das Vorhaben zu verwirklichen, lässt sich durch eine Bauvoranfrage klären, die es auch in Rheinland-Pfalz gibt (vgl. § 72 LBauO RP).

Hier noch ein interessanter Link:
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312

Mit freundlichem Gruß
aus dem Land zwischen den Meeren
und dem Kreis zwischen den Hansestädten Hamburg und Lübeck

Jens Bebensee
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