Guten Abend,
zuerst einmal ein dickes Lob an dieses informative Forum. Ich würde mich freuen, wenn ich zu meinem "Fall" auch ein paar Gedanken oder Anregungen bekommen könnte.
Ich interessiere mich für ein Grundstück (allerdings in MV). Lage im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ergänzend gibt es eine Innenbereichssatzung, die jedoch lediglich die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Gebiete darstellt.
Der Verkäufer hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines kleinen MFH mit 4 Wohnungen zur Nutzung "als Wohnnutzung für Eigentümer oder Feriengäste" gestellt. Im Ergebnis ist das geplante Bauvorhaben teilweise zulässig. Lage, Größe und grober Kubatur des Gebäudes wurde zugestimmt, die Festsetzungen o.g. Innenbereichssatzung sind laut Vorbescheid zu beachten.
Aber: Die Gemeinde stimmt lediglich einer Wohnnutzung, nicht jedoch einer Feriennutzung zu. Diese Nutzungsmöglichkeit (=Vermietung einer FeWo) wäre jedoch zur Finanzierung des Vorhabens äußerst hilfreich.
Nun meine Frage: wie könnte ich bzw. was könnte aus Ihrer Erfahrung heraus die Gemeinde dazu bewegen, einer Feriennutzung doch zuzustimmen. Im Ort selbst (kleines Dorf mit ca. 200 Einwohnern) gibt es mindestens drei Anbieter von FeWos mit insgesamt ca. 6-10 Wohnungen/ Appartements/ Ferienhäusern.
Der Vorbescheid wurde 4 Monate und 1 Woche nach Einreichung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ausgestellt, liegt hier evtl. eine Genehmigungsfiktion für die beantragte Nutzung vor ?
Anstelle der im Vorbescheid vorgesehenen vier Wohneinheiten würde ich in der Bestätigten Gebäudekubatur nur zwei errichten, könnte die ein Argument sein ?
Vielen Dank für interessante und zielführende Anregungen,
Malte
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