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Thema: Schwimmbadüberdachung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.07.2012 08:53:19 Titel: Re: Schwimmbadüberdachung
Sehr geehrter Herr Werner,

die einzieg Möglichkeit wäre, einen Vorbescheidsantrag zu stellen (siehe im Einzelnen -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312). Für die Erstellung der Bauvorlagen brauchen Sie keine/n Entwurfsverfahsser/in, und die Gebühr für einen positiven Bauvorbescheid würde Ihnen zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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