die einzieg Möglichkeit wäre, einen Vorbescheidsantrag zu stellen (siehe im Einzelnen -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312). Für die Erstellung der Bauvorlagen brauchen Sie keine/n Entwurfsverfahsser/in, und die Gebühr für einen positiven Bauvorbescheid würde Ihnen zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.