Geschrieben von:
Thomas Werner
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Allerdings ergibt sich daraus die folgende Problematik: für einen Bauantrag werden aus unserer Sicht verschiedene technische Bauunterlagen (z.B. Bauzeichnungen, Statikberechnungen, usw.) zu der Schwimmbadüberdachung benötigt.
Genau diese Unterlagen stellen die Hersteller der Überdachung aber erst dann zur Verfügung, wenn ein entsprechender Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Die Hersteller machen hier Aufwände geltend, die nur bei einer Kaufabsicht von ihnen übernommen werden. Möglicherweise auch ein Eigeninteresse zum Schutz vor Nachbauten beim Vorliegen von technischen Zeichnungen / Berechnungen. Einen Kaufvertrag für eine solche Investition kann man guten Gewissens aber erst dann schließen, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Gibt es für diese Abhängigkeit eine Lösungsmöglichkeit?
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Werner
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