Geschrieben von:
Thomas Werner
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben auf unserem Grundstück in Schleswig-Hollstein ein Schwimmbecken gebaut und möchten jetzt, zur Erhöhung des Wärmeschutzes, eine verschiebbare Schwimmbadüberdachung errichten. Die gesamte Überdachung besteht aus 3 Segmenten, die auf Laufschienen teleskopartig inneinander geschoben werden können.
Die Überdachung soll die Abmessungen 7.0m x 4,5m x 1,60m haben und aus klarsichtigen Kunststoffplatten/Stegdoppelplatten bestehen, so daß eine Transparenz gewährleistet ist.
Benötigen wir für dieses Bauvorhaben eine Baugenehmigung? In der LBO gibt es vergleichbare Ausnahmen z.B. für Gewächshäuser.
Vielen Dank im Voraus für eine Einschätzung.
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