Hallo,
Erschließungsfragen müssten Sie mit der Gemeinde Tangstedt klären (vgl. § 123 Abs. 1 BauGB, z. B. unter ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/123.html ).
Ist der Bauort die Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn, finden Sie beim Amt Itzstedt Ihre/n Ansprechpartner/in (Homepage siehe unter ->
http://www.amt-itzstedt.eu ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee