Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Kielerin,
da mir keine Skizze vorliegt, kann ich nicht ausschließen, dass ich Ihre Beschreibung falsch verstanden habe.
Was ein Segen, dass zu Baugenehmigungen immer auch Lagepläne und Bauzeichnungen gehören…
Sagen wir es mal so:
Ein „T“-förmiges Gebäude hat üblicherweise acht Außenwände. Fraglich ist natürlich, ob bei jeder denkbaren Fallkonstellation noch der Gesetzeszweck erfüllt wird – dies insbesondere bei gering dimensionierten (sehr schmalen) Außenwänden.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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