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Thema: Grenzbebauung nach Reichsbaugesetz und Preußischesbaugesetz

Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.07.2012 17:00:11 Titel: Re: Grenzbebauung nach Reichsbaugesetz und Preußischesbaugesetz
Sehr geehrter Herr Holz,

Sie haben in Ihrem Beitrag zwar keine (konkrete) Frage gestellt; Ihren Schilderungen lässt sich aber entnehmen, dass in Ihrem Falle offensichtlich kein baurechtliches Problem zu lösen ist.

Eine Regelung zu Grenzüberbauungen enthält § 912 BGB (siehe -> http://dejure.org/gesetze/BGB/912.html ), und für Vermessungen ist u.a. das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zuständig (siehe unter -> http://schleswig-holstein.de/LVERMGEOSH/DE/Service/Download/Pdf/lvermGeoGesamtAdressenpdf__blob=publicationFile.pdf und -> http://schleswig-holstein.de/LVERMGEOSH/DE/Vermessungen/Grenzherstellungen/lvermGeoLkGrenzherstellungen_node.html ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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