Ihre Frage betrifft ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, zu dem ich mich in diesem Forum nicht äußern kann.
Sprechen Sie doch noch einmal mit der Notarin/dem Notar, die/der den Grundstückskaufvertrag nach § 311b BGB beurkundet hat (->http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html ).