Hallo !
Auch der letzte Eintrag liegt nun über ein Jahr zurück, ich hoffe trotzdem das sie auch auf mein Anliegen eine Antwort parat haben!
Unsere einzige Möglichkeit auf unserem Grundstück im Außenbereich zu bauen ist der Anbau ans bestehende \"alte\" Haus. Es handelt sich hierbei um 2 Grundstücke, das eine (mit altem Haus) im Besitz meiner Mutter, das andere Grundstück in meinem Besitz. Uns wurde eine Vereinigungsbaulast auferlegt,sodass man über die Grenze hinaus bebauen kann.
Nun stehen wir vor einem anderen \"Problem\" . In einer zweiten Baulast wurde nun formuliert, dass beide Wohneinheiten nach Errichtung der zweiten Wohnheit ausschließlich von den Eigentümern, bzw. deren Familie genutzt werden dürfen. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger.
Ein evtl. später \"nötiger\" Verkauf nur eines Hauses ist demnach unmöglich, da sich diese Baulast auf beide Wohneinheiten bezieht. Besteht die Möglichkeit diese Baulast zu verändern, umzuformulieren oder ihr in irgendeiner Art und Weise aus dem Weg zu gehen?
Unter diesem Aspekt ist unsere Bank nicht bereit einen Kredit auszuhändigen, da unser \"neues\" Haus keine Sicherheit darstellt, wenn es in diesem Sinne unverkäuflich ist.
Freundliche Grüße
B.Sve
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