Geschrieben von:
Christian Steinmann
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Hallo zusammen,
zuerst vorweg... es betrifft nicht Ihre Gemeinde, aber die Frage ist halt eher genereller Natur. Komme aus NRW
In einem ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzgebäude betreibe ich einen Elektrobetrieb. Ich wusste nicht das man das \"offiziell\" nicht darf ohne Nutzungsänderung etc.
Niemanden interssierte es.
Dann habe ich für ein Nebengebäude (grundlegende Sanierung) einen Bauantrag gestellt, der auch bewilligt wurde, obwohl §35 Außenbereich.
Im Zuge dieses Verfahrens machte mich das Bauamt darauf aufmerksam, doch bitte den Gewerbebetrieb im landwirtf. Nutzgebäude (Stall) zu \"legalisieren\", was ja prinzipiell auch möglich wäre und auch vom Bauamt gemacht wird. Also habe ich in Folge dessen den Bauantrag zur Nutzungsänderung eingereicht.
Das führte dazu, dass das Umweltamt um Stellung gebeten wurde und der Herr vom Umweltamt mir erklärte, dass das Umweltamt dagegen wäre und Gewerbe im Außenbereich nie vom Umweltamt abgenicht werden.
Meine Frage ist jetzt... was kann ich tun? oder kann das Bauamt das Umweltamt \"ignorieren\". Schließlich habe ich ja die mündliche Zusage, dass die Nummer eigtl. laufen sollte. klar im Zweifel bringt das nichts (?), aber das Wort muss doch auch im Amt noch Geltung haben?
Wenn nein, wielange kann ich noch \"die Stellung halten\" im Gebäude bis ich was neues finden muss?
Danke und viele Grüße
Christian Steinmann
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