Hallo Herr Bebensee,
danke nochmals für Ihre Antwort:
Zu den Darstellungen des Flächennutzungsplan und deren Gewichtung habe ich noch folgendes gefunden:
http://www.detail.de/architektur/themen/bauluecke-im-aussenbereich-017609.html
Dort heißt es vom OVG NRW: \"Die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft wolle nicht die Schließung von Baulücken verhindern.\"
Das wäre relevant bei Beurteilung nach §35?
Eine Beurteilung der Fläche nach §34 ginge wenn eine organische Siedlungstruktur vorliegt und es einen Bebauunugszusammenhang gibt? Wann Innenbereich und Außenbereich vorliegt, entscheidet dabei allein die örtliche \"Realität\".
Was ja sich ja auch mit Ihrer Aussage sinngemäß deckt, die da lautet:
\"Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass das Grundstück Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist, ist die Sache natürlich viel einfacher zu beurteilen. Damit würde ich aber nicht unbedingt rechnen.\"
Habe ich doch richtig verstanden?
Was spricht für Sie gegen einen Bebauungszusammenhang?
Mir ist ja klar, dass das Bauamt nicht jede Idee eines Bürgers durchwinken kann und soll:)
Ein Klage würde mich ca 2500,- Euro kosten. Ich denke das kann man riskieren für den Fall. Ich sehe das Ganze ja sportich, da ich ja noch nichtmal von einem positiven Bescheid ausgehe. Kommt eine Klage gegen einen Bescheid den negativ an beim Bauamt oder sieht man das quasi genauso sportlich wie ich;)?
Danke und viele Grüße