Geschrieben von:
Sven Glaubert
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Hallo zusammen,
in einem EFH mit 200 m² ( EG 110m² und im OG 90 m²) soll quasi im OG eine eigene Wohnung entstehen und vermietet werden.
Das Haus (Baujahr 1920) liegt im Bebauungsplangebiet und es sind laut Plan mehr als eine Wohnung pro Haus erlaubt. Das OG wird auch derzeit zu Wohnzwecken genutzt, aber nicht als eigenständige Wohnung
um die Wohnung zu erstellen, bräuchte man nur den Flur im EG trennen und dann 2 Wohnungseingangstüren dort einbauen.
Ist das baurechtlich problemlos? Muss nur die neue Trennwand im Flur den aktuellen Anforderungen genügen und genießt der Rest Bestandsschutz?
Oder muss dann etwa alles neu bewertet werden im Haus (Zwischen EG und OG ist nur eine Holzsparrendecke)?
Ich will einfach nur rechtssicher das Haus mit 2 Wohnungen vermieten.
Danke für Ihre Hilfe
Viele Grüße
Sven Glaubert
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