Geschrieben von:
B.Herrmann
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hallo,ich ab da mal eine frage:
wir haben ein grundstück im aussenbereich,landkreis havelland.dort steht eine scheune,die baufällig,bzw.abrissreif ist,laut bauamt.auf dem grunstück steht ein wohnwagen,der vom bauamt als ortsfest bezeichnet wird und deshalb eine genehmigung braucht oder entfernt werden muß.das bauamt hat uns jahrelang knüppel zwischen die beine geworfen.nu ist die scheune abrissreif ,nu sollen wir machen.was passiert wenn die scheune abgerissen wird?dürfen wir da was neues hinstellen?wir haben eine baugenehmigung für den wohnwagen plus einen anbau gestellt,antwort vom bauamt,wir sollen dafür einen architekten bestellen.der anbau wäre nur 15qm gross. welche möglichkeiten haben wir?
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