Sehr geehrter Herr Stapelfeld,
dem Link lässt sich entnehmen, dass das Grundstück in der gleichnamigen Gemeinde in unserem Zuständigkeitsbereich liegt.
Das erleichtert die Sache: Den Plan könnten wir Ihnen mailen. Schicken Sie doch einfach eine Mailanfrage an den für die Gemeinde zuständigen Kollegen meines Fachdienstes (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf ).
In dieser Sache kann man baurechtlich eine für alle zufriedenstellende Lösung nur finden, wenn Gemeinde, Sie und der/die Eigentümer Ihres Nachbargrundstücks „an einem Strang ziehen“.
So wie es aussieht, wäre für das Stelzenhaus Ihre Zustimmung und für die Einfriedung aus Gabionen die Zustimmung der/die Eigentümer Ihres Nachbargrundstücks nötig; die Gemeinde ist wahrscheinlich über § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB „im Boot“ (siehe unter ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/36.html ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 28.04.2012 um 07:57:00 von Jens Bebensee.