Sehr geehrter Herr Bebensee,
lt. B-Plan der Gemeinde, in der wir bauen wollen, ist vorgegeben:
a. Zahl der Vollgeschosse: I
b. max. Drempelhöhe: 0,60 m
c. Dachform: Satteldach/Walmdach
d. Firsthöhe: max. 8,50 m über mittlerer Höhe des dazugehörigen Straßenabschnitts
Wir haben bereits erfahren, dass wir auch in einem Ausnahmeverfahren nicht von der Firsthöhe abweichen können.
Nun die Fragen:
a. ist ein Staffelgeschoss-Bau im Stil einer Stadt-/Toskana-Villa, wie er unter (->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=6&bid=178 ) beschrieben ist, bei einer Drempelhöhe von 0,60m überhaupt möglich.
Wie wird der Drempel bei einer Stadt-/Toskana-Villa überhaupt berechnet?
Entspricht die Drempelhöhe nicht der Höhe h in der Zeichnung?
b. Ist die typische Dachform einer Toskana-Villa als SD/WD zu verstehen oder besteht die Option, im Rahmen einer gestalterischen Abweichung eine Genehmiigung zu erhalten
c. Die vor dem Grundstück liegende Straße verläuft ungefähr 0,60m unter dem Geländeniveau des Grundtsücks und der Nachbargrundstücke. Anwohner sagten uns, dass die Straße schon immer vor dem Grundstück abfiel und hinter dem Grundtsück wieder ansteigt. Die Straße hat also genau vor dem Grundstück ihren tiefsten Punkt, eine Art Senke.
Ist nun das Straßenniveau vor dem Grundstück bindend oder beträgt die Firsthöhe nicht eher 0,60m plus natürliche Höhe. Wenn dies nicht so wäre, könnten Anwohner am Anfang und Ende der Straße ja 60 cm höhere Häuser bauen.
Besten Dank für Ihr Feedback
N. Stövesand