Geschrieben von:
Kielerin
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Hallo Bauamtsteam!
Das Thema Staffelgeschoss ist ausreichend diskutiert und soweit klar. Was mich interessiert ist, dass die LBO zwar sagt, dass das Staffelgeschoss gegenüber mindestens einer Außenwand zurücktreten muss, nicht aber auf welcher Länge. Im Kurzkommentar finde ich hierzu nichts, erst der Langkommentar offenbart, dass das Staffelgeschoss über die gesamte Länge zurückspringen muss.
Inwieweit ist ein Kommentar bindend, wenn die LBO nicht eindeutig ist? Und rein rechnerisch das Staffelgeschoss nachgewiesen werden kann ohne dass die Außenwand über die gesamte Länge verspringt.
In meinem Fall habe ich ein Gebäude aus zwei parallelen Riegel. Beide Riegel bilden das EG. Ein Riegel ist auf jew. beiden Seiten 1 m kürzer als der andere Riegel (aus gestalterischen Gründen). Der kürzere Riegel ist eingeschossig mit Flachdach. Der andere Riegel nimmt oben die Kubatur des darunter liegenden Riegels auf und ist rein rechnerisch ein Staffelgeschoss (und auch kein Vollgeschoss) mit Pultdach. Lt. Langkommentar müssten beide Riegel gleich lang sein oder ist das Ermessensache? Und eben die Frage, ob der Kommentar bindend ist.
Danke im Voraus!
Und großes Lob für dieses Forum!
Grüße aus Kiel....da können sich die Landeshauptstädter etwas von abschneiden!
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